Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KATE SEIRINGER INTERNATIONAL LANGUAGE SERVICE

Stand 2012

§1 Geltungsbereich

Übersetzungen stellen eine besondere Art von Dienstleistung dar und werden ausschließlich zu den nachfolgend dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge von Übersetzungs- oder Sprachdienstleistungen zwischen mir, Kate Seiringer (Übersetzerin/Dolmetscherin) und dem Kunden (Auftraggeber), soweit nicht anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Erteilung des Auftrages an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie schriftlich anerkannt habe.

§ 2 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder auch telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Auftragserteilung per e-Mail muss der Auftraggeber seine Zustimmung deutlich ausdrücken.

(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologie wünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen. Für Fehler und deren Folgen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, haftet der Auftraggeber.

§3 Leistungen der Übersetzerin

(1) Die Übersetzungsleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt.

(2) Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Informationsmaterial und Unterlagen wie Glossare, Paralleltexte, Abbildungen, Terminologielisten etc., die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind der Übersetzerin vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Bei unzureichendem Informationsmaterial kann die Übersetzerin weiteres entsprechendes Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten der Übersetzerin.

(3) Ich behalte mir das Recht vor, bei Unklarheiten im zu übersetzenden Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen. Ich habe jedoch auch wahlweise das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehaltes anzufertigen.

(4) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei mehrdeutigen Wörtern nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial der Übersetzerin nicht ausgehändigt hat.

(5) Die Übersetzerin kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

§4 Lieferfristen

(1) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine ohne verbindliche Zusicherung sein.

(2) Liefertermine werden erst dann rechtmäßig verbindlich, wenn sie von der Übersetzerin schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle des Verzugs durch die Übersetzerin muss der Auftraggeber diesem eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertragsabschluss zurücktreten, wenn die Übersetzerin ihm nicht bis zu diesem Zeitpunkt die Übersetzung als gesendet bestätigen kann.

(3) Der Versand der Übersetzung erfolgt gemäß den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet die Übersetzerin nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Übersetzerin den Eingang der Übersetzung zu bestätigen.

§5 Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des Ausgangstextes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). Es können jedoch auch Preise auf Wortbasis im Ausgangstext oder Pauschalpreise vereinbart werden. Korrekturlesen wird nach entsprechendem Zeitaufwand berechnet.

(2) Kostenvoranschläge können auf Anfrage erteilt und nach Überprüfung des Textes und gemäß etwaigen Sonderwünschen des Auftragsgebers erstellt werden. Maßgebend ist jedoch die tatsächliche Länge des vom Auftraggeber gelieferten Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

(3) Bei umfangreichen Texten kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten gemäß der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.

(4) Eilaufträge, Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeiten werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber gegebenenfalls gegen vereinbarten Zuschlag berechnet.

(5) Das Honorar ist nach Erhalt der Übersetzung und 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(6) Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung berechnet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

§6 Texteinstufung

Die Festlegung des Schwierigkeitsgrades eines Textes und die Angabe der entsprechenden Lieferzeit können erst nach gründlicher Überprüfung des vollständigen Textes erfolgen. Die Einstufung erfolgt im Ermessen der Übersetzerin. Allgemeine Texte sind Texte, die eine allgemeinsprachliche Wortwahl bzw./oder einen einfachen Textaufbau unter Verwendung weniger Fach- oder Sachtermini haben. Fachtexte sind technische Texte, Rechtstexte oder fachspezifische Texte, die eine schwierigen Textaufbau haben und/oder zahlreiche Fachausdrücke beinhalten, und die ein gewisses Maß an jeweiliger Fachkenntnis voraussetzen wie z. B. Bedienungsanleitungen, Verträge, Werbetexte, Spezifikationen, Handbücher, etc.

§7 Mängelbeseitigung

(1) Mängel sind der Übersetzerin schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2) Die Übersetzerin ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann der Übersetzerin eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

§8 Haftung

(1) Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. Korrekturen durch Dritte entbinden mich von der Garantie und können mir nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin. Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehme ich keine Haftung.

(2) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.

(3) Die Übersetzerin haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.

(5) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung geltend gemacht werden.

(6) Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet die Übersetzerin nicht.

§9 Haftung für Dritte, Dritthaftung

(1) Die Übersetzerin haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich die Übersetzerin zur Auftragsausführung Dritter, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl.

(2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

§10 Höhere Gewalt, Kündigung

(1) Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen, plötzliche Erkrankung der Übersetzerin, Ausfall der Telekommunikationseinrichtungen, Streik, Aufruhr u.a.) und sonstige von der Übersetzerin nicht zu vertretende Hindernisse zurückzuführen sind. Die Übersetzerin hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des Rücktrittsrechts einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall auszugleichen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist die Übersetzerin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Übersetzerin.

(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

§12 Urheberrecht

(1) Die Übersetzerin ist Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung.

(2) Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an die Übersetzerin gestellt werden könnten.

§13 Geheimhaltung

Die Übersetzerin verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihr aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihr während der
Auftragsausführung und in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern oder Dritter stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

(2) Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der Übersetzerin.

(3) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

© Kate Seiringer 2012